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Ausweise

Antrag auf Ausstellung von Reisepässen, Personal- und Kinderausweisen

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich!

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Personalausweis
1 biometrietaugliches Lichtbild* (nicht älter als 6 Monate)
bisheriger Personalausweis, falls bereits vorhanden
Geburtsurkunde (bei Erstausstellung)
Gebühr: 22,80 € (bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig)
Gebühr: 28,80 € (ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig)
Zusätzliche Informationen finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de/

Reisepass (ePass)
1 biometrietaugliches Lichtbild* (nicht älter als 6 Monate)
bisheriger Reisepass, falls vorhanden (Information auch unter www.ePass.de )
Gebühr: 37,50 € (bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig), mit erweiterter Seitenzahl 59,50 €
Gebühr: 59,00 € (ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig), mit erweiterter Seitenzahl 81,00 €

Expresspass: 32,00 € (zusätzlich zur Passgebühr)

Die Herstellung der Personalausweise und der Reisepässe erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin.
Es ist mit einer Bearbeitungszeit für Personalausweise von ca. 4 - 6 Wochen und für Reisepässe von ca. 6 - 8 Wochen zu rechnen.

In besonderen Eilfällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises bzw. Reisepasses möglich.

Vorläufiger Personalausweis (maschinenlesbar)
Gebühr: 10,00 € (bitte ein biomtrietaugliches Lichtbild* mitbringen)

Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar)
Gebühr: 26,00 € (bitte ein biometrietaugliches Lichtbild* vorlegen)

Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden, wenn der Expresspass (innerhalb von 3 Werktagen) vor Antritt der Reise nicht rechtzeitig hergestellt werden kann (Nachweise erforderlich)

Kinderreisepass (maschinenlesbar)
Geburtsurkunde des Kindes
1 biometrietaugliches Lichtbild* und eine Einverständniserklärung (Einverständniserklärung als Pdf-Datei zum Downloaden) aller Personensorgeberechtigten
Gebühr: 13,00 € (6 Jahre gültig; Verlängerung Gebühr 6,00 € bis zum 12. Lebensjahr möglich).
Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein.

Die Herstellung der vorläufigen Personalausweise, vorläufigen Reisepässe und der Kinderreisepässe erfolgt vor Ort durch das Bürgeramt

*Lichtbildtafel der Bundesdruckerei

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